Die Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die die gesetzliche Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt.
Versicherungsfähig ist daher nur, wer bei Antragstellung in einer deutschen GKV oder deutschen PKV versichert ist und über eine gesetzliche Pflegeversicherung verfügt.
Nicht versicherungsfähig und trotz Abschlusses eines Vertrages nicht versichert sind dritte Personen, zu denen der Versicherungsnehmer nicht in einem nahen Angehörigenverhältnis in dem Sinne steht, dass es sich um ein
- Kind
- Adoptivkind
- Enkelkind
- Geschwisterteil
des Versicherungsnehmers handelt.
Ist die versicherte Person im Laufe der Vertragslaufzeit nicht mehr in der deutschen GKV oder deutschen PKV versichert, z. B. durch die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes ins Ausland, wird das Vertragsverhältnis davon unberührt fortgesetzt.