In der Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung bietet Ihnen die DFV-Pflege Assistance eine 24-Stunden-Hotline mit Informationen zu folgenden Themen an:
Informationen und Auskünfte:
- Zum Verfahren zur Beantragung von Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Elftes Buch -
Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) - Zum Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem System der Pflegegrade nach SGB XI
- Zum Verfahren zur Beantragung von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch -
Sozialhilfe (SGB XII) aufgrund von Pflegebedürftigkeit - Zum Verfahren zur Feststellung des Vorliegens und des Grades einer Behinderung sowie auf
Ausstellung eines entsprechenden Ausweises nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB
IX) Allgemein - Zu ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur teilstationären Pflege und Kurzzeitpflege
- Zu Pflegeschulungen bzw. Schulungseinrichtungen
- Zu Tag- und Nachtwachen, Ärzten und Fachärzten sowie Hausnotrufsystemen
- Zu Begleit-, Behinderten- und Krankenfahrdienste und Freizeitbetreuung
- Zu Kraftfahrzeughilfen, Kraftfahrzeugwerkstätten und Firmen für behindertengerechten Umbau
des Kraftfahrzeuges - Über pflegegerechtes Wohnung; Verbesserung des Wohnumfeldes, betreute Rückkehr in die
eigene Wohnung / das eigene Haus - Zu Selbsthilfegruppen, psychologischer Betreuung, Beratungseinrichtungen, Verbänden,
Institutionen sowie sozialen Einrichtungen für Pflegebedürftige - Freizeit-, Bildungs- und Reiseangeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige
- Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
Für schnelle Hilfe rund um die Uhr unter 069 95 86 99 09
Mit Eintritt des Pflegefalls sind Sie auf vielseitige Hilfe angewiesen.
In der DFV-Pflege Assistance unterstützen wir Sie bei Bedarf durch die Vermittlung externer Dienstleister für ausgewählte Dienstleistungen.
Vermittlung ausgewählter Dienstleistungen:
- Tag- und Nachtwache
- Beförderung, Begleitservice und Fahrdienst
- Menüservice, Einkäufe, Besorgungen und Botengänge
- Wohnungsreinigung und Wäscheservice
- Gartenpflege, Schneeräumung und Laubbeseitigung
- Freizeitbetreuung, Kinderbetreuung und Versorgung von Haustieren
- Installation von Hausnotrufsystemen
- Pflegeschulung
Wann gelten die Bedingungen für die DFV-Pflege Assistance?
Die DFV-Pflege Assistance besteht nur in Verbindung mit einer aktiven privaten Pflege-Zusatzversicherung DFVDeutschlandPflege und gilt nur, wenn sie im Versicherungsschein vereinbart ist.
Die Inanspruchnahme der DFVPflege Assistance ist nur in Bezug auf die im Rahmen der privaten Pflege-Zusatzversicherung DFVDeutschlandPflege versicherten Personen und Risiken zulässig.
Ein Anspruch auf die Assistance-Leistungen besteht nicht, wenn kein Versicherungsschutz im Rahmen der privaten Pflege-Zusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege besteht. Dies gilt auch in Fällen der Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung der Beiträge oder bei einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung. Der Anspruch auf die AssistanceLeistungen erlischt mit Beendigung der privaten Pflege-Zusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege.
Der DFV-Pflege Assistance liegen ergänzend die Versicherungsbedingungen für die private Pflege-Zusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege in der Fassung vom 01.10.2016 zugrunde.
Leistungen der DFV-Pflege Assistance
Im Rahmen der DFV-Pflege Assistance erbringen wir folgende Leistungen über unsere Pflege-Hotline:
- Informationen und Auskünfte
- Vermittlung ausgewählter Dienstleistungen
Informationen und Auskünfte der Pflege-Hotline
Wir bieten Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person über eine 24-Stunden-Pflege-Hotline unter der Rufnummer 069 95 86 99 09 Informationen und Auskünfte zum Thema Pflegebedürftigkeit in Bezug auf die versicherte Person an.
Als nahe Angehörige der versicherten Person gelten folgende Personen:
- Ehegatten und Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft,
- Kinder und Enkelkinder,
- Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners und eigene Pflegekinder,
- Großeltern, Eltern, Geschwister, Schwägerin und Schwager sowie
- Schwiegereltern, Stiefeltern und Schwiegerkinder.
Die Pflege-Hotline bietet Informationen und Auskünfte zu folgenden Themen an:
- ambulante Pflegedienste
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen zur teilstationären Pflege und Kurzzeitpflege
- haushaltsunterstützende Dienstleistungen
- Pflegehilfsmittel
- Hausnotrufsysteme
- Tag- und Nachtwachen
- Pflegeschulungen bzw. Schulungseinrichtungen
- Behinderten- und Krankenfahrdienste
- Begleit- und Fahrdienst
- Freizeitbetreuung
- Leistungen der Krankenkassen
- Leistungen der Pflegekassen bzw. der privaten Krankenversicherungen als Träger der Pflegepflichtversicherung
- Beantragung von Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Elftes Buch -SozialePflegeversicherung (SGB XI)
- Zuordnung der versicherten Person zu einem Pflegegrad nach SGB XI
- Beantragung von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII) aufgrund von Pflegebedürftigkeit
- Antrag auf Feststellung des Vorliegens und des Grades einer Behinderung sowie auf Ausstellung eines entsprechenden Ausweises nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
- Benennung von Ärzten und Fachärzten
- pflegegerechte Wohnung, Verbesserung des Wohnumfeldes
- Freizeit-, Bildungs- und Reiseangeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige
- Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Kraftfahrzeughilfen, Kraftfahrzeugwerkstätten und Firmen für behindertengerechten Umbau des Kraftfahrzeuges
- betreute Rückkehr in die eigene Wohnung / das eigene Haus
- Selbsthilfegruppen, psychologischer Betreuung, Beratungseinrichtungen, Verbänden,
- Institutionen sowie sozialen Einrichtungen
Vermittlung ausgewählter Dienstleistungen:
Mit Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Eintritt des Pflegefalls sind Sie auf vielseitige Hilfe angewiesen. Wir wollen Sie und nahe Angehörige der versicherten Person unterstützen und bieten Ihnen die Vermittlung der nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen an:
- Beförderung
- Menüservice
- Einkäufe, Besorgungen und Botengänge.
- Wohnungsreinigung
- Wäsche-Service
- Begleitservice und Fahrdienst
- Gartenpflege
- Schneeräumung und Laubbeseitigung
- Tag- und Nachtwache
- Kinderbetreuung
- Versorgung von Haustieren
- Installation von Hausnotrufsystemen
- Pflegeschulung
- Freizeitbetreuung
Sie haben Anspruch auf die Vermittlung der Dienstleistungen, sobald das Begutachtungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch, Buch XI (SGB XI) oder die zuständige Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat.
Wir wählen die empfohlenen Dienstleister mit der erforderlichen Sorgfalt aus, dennoch übernehmen wir keine Haftung für die Zuverlässigkeit des Dienstleisters oder für dessen Leistungen einschließlich der durch diesen verursachten Schäden. Lehnen Sie den von uns empfohlenen Dienstleister ab, sind wir einmalig verpflichtet, einen weiteren Dienstleister zu benennen.
Der Dienstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Dienstleister zu standen. Die Kosten für die Dienstleistung haben Sie zu tragen.
Die erteilten Informationen und Auskünfte beschränken sich ausschließlich auf Pflegeleistungen in der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht gewährt werden.
Alle in diesen Bedingungen genannten Dienstleistungen werden nur in der Bundesrepublik Deutschland und nur durch Dienstleister mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht.