In der Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person (s. Versicherungsschein). Das Eintrittsalter entspricht der Anzahl der vollendeten Lebensjahre zum Zeitpunkt des gewünschten Versicherungsbeginns.
Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein entnehmen.