In der Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt folgendes:
1. Kündigung des Versicherungsvertrages
Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag täglich, ohne Einhaltung einer Frist, in Textform zu
kündigen. Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Ihrer
Kündigungserklärung bei uns, maßgeblich. Sie können Ihre Kündigung auch auf bestimmte versicherte Personen begrenzen.
Wir verzichten Ihnen gegenüber auf unser Recht, den Versicherungsvertrag ordentlich zu kündigen.
Unser Recht, den Vertrag außerordentlich u.a. wegen Zahlungsverzuges zu kündigen, bleibt hiervon
unberührt.
2. Beendigung des Versicherungsvertrages
Der Versicherungsvertrag endet, wenn Sie versterben. Die versicherte Person hat dann das Recht,
den Versicherungsvertrag unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
Eine solche Erklärung ist uns gegenüber innerhalb von zwei Monaten nach Ihrem Tod in Textform abzugeben.
Bei Tod einer versicherten Person endet der Versicherungsvertrag in Bezug auf diese versicherte Person.
Mit Beendigung des Versicherungsvertrages endet – auch für schwebende Versicherungsfälle –
der Versicherungsschutz.