In der Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Im Rahmen der Versicherungsdynamik erhöhen wir beitragswirksam das Pflegemonatsgeld in den
versicherten Pflegegraden ohne Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 5 % aufgerundet auf volle
Euro.
Die Versicherungsdynamik kann maximal bis zur Verdopplung des erstmalig für den höchsten
Pflegegrad vereinbarten Pflegemonatsgeldes in Anspruch genommen werden, wobei auch Erhöhungen aus der Nachversicherungungsgarantie berücksichtigt werden.
Wir informieren Sie in Textform über die Erhöhung des Pflegetagegeldes. Die Leistungsanpassung
wird zu Beginn des zweiten Monates (Änderungstermin) wirksam, der auf das Schreiben folgt.
Die Versicherungsdynamik wird wirksam, wenn Sie ihr nicht innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden des neuen Beitrags widersprechen.
Widersprechen Sie zweimal nacheinander der Versicherungsdynamik, behalten wir uns bei der nächsten Versicherungsdynamik eine Gesundheitsprüfung vor.
Mit der Teilnahme an der Versicherungsdynamik wird Ihr Beitrag neu ermittelt. Der Beitrag für den
hinzukommenden Teil des versicherten Pflegemonatsgeldes wird dabei nach ihrem aktuellen Alter bestimmt und dem bisherigen Beitrag hinzugerechnet. Der neue Beitrag wird zu dem Änderungszeitpunkt wirksam.
Der Anspruch auf die Versicherungsdynamik endet unabhängig von der Höhe der Pflegemonatsgelder, sobald die versicherte Person einen Leistungsanspruch gegenüber ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung hätte, auch wenn dies nach dem vereinbarten Tarif bei uns keinen Versicherungsfall auslöst.