In der Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Soweit mit Ihnen vereinbart (s. Versicherungsschein), erhöhen wir im Rahmen der Leistungsdynamik nach Eintritt des Leistungsfalles das vereinbarte Pflegemonatsgeld in dem bei uns versicherten Pflegegrad, in dem Sie zum Zeitpunkt der Leistungsdynamik wegen einer festgestellten Pflegebedürftigkeit eingestuft sind, alle drei Jahre um 10 %, aufgerundet auf volle Euro, bei Aufrechterhaltung der Beitragsbefreiung im Versicherungsfall.
Soweit Sie in einen anderen Pflegegrad eingestuft werden, können Sie die bis dahin durch die Leistungsdynamik erworbenen Erhöhungen in absoluten Beträgen auf den neuen Pflegegrad übertragen.