In der Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Nach Eintritt des Versicherungsfalles und Einordnung in mindestens Pflegegrad 1 befreien wir Sie
unter Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes auf Antrag von Ihrer Verpflichtung, die laufenden Versicherungsbeiträge für diese Versicherung zu entrichten, solange der Versicherungsfall besteht.
Die Beitragsbefreiung wirkt ab der nächsten Fälligkeit ihres Beitrages nach Antragstellung.
Endet die Einordnung in Pflegegrad 1 oder höher, haben Sie die Beiträge wieder zu zahlen.