In der Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt bei Tarifwechsel, folgendes:
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, zwischen den von uns angebotenen Tarifen mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Wollen Sie in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln, der insgesamt oder bezogen auf eine Teilleistung eine Erweiterung des
Versicherungsumfanges oder eine Erhöhung der Leistungen zur Folge hat, ist der Tarifwechsel nur
mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich.
Wir sind berechtigt, für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag
zu verlangen.
Verändert sich in der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung (SGB XI) die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit, hat der Versicherte das Recht, in einen neuen gleichartigen Pflegetagegeldtarif zu wechseln, soweit dieser vom Versicherer aufgrund der veränderten Gesetzesgrundlage eingeführt wird. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht statt, sofern beim Wechsel die Leistungen nicht höher oder umfassender sind.