Die Krankenzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung ist eine private stationäre Krankenzusatzversicherung, die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt.
Versicherungsfähig ist daher nur, wer in einer deutschen GKV versichert ist und seinen dauerhaften
Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Ist die versicherte Person nicht mehr in der deutschen GKV versichert, entfällt die Versicherungsfähigkeit.