In der Krankenzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes
Vorleistungen einer GKV oder eines anderen Kostenträgers
Basis unserer Erstattung ist der nach Abzug der Vorleistung einer GKV oder eines anderen Kostenträgers verbleibende Eigenanteil.
Vorleistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und begründen alleine noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen aus diesem Versicherungsvertrag. Sie werden von den erstattungsfähigen Aufwendungen abgezogen.
Wird eine Vorleistung nicht erbracht, ziehen wir pauschal 57,5 % der dem Grunde nach erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung ab.