In der Krankenzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen mindestens der Textform (z.B. per E-Mail), können aber auch schriftlich (z.B. per Brief) abgegeben werden.
In der Krankenzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen mindestens der Textform (z.B. per E-Mail), können aber auch schriftlich (z.B. per Brief) abgegeben werden.