In der Krankenzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gibt es die DFV-KlinikSchutz Assistance.
Sie bietet im Falle einer versicherten Krankheit eine 24-Stunden-Hotline zu folgenden Themen:
Individuelle medizinische Informationen
- Erläuterung von Diagnosen und deren Behandlungsmöglichkeiten
- Telefonische Zweitmeinung innerhalb Deutschlands
- Benennung von stationären Behandlungseinrichtungen im In- und Ausland
- Benennung von Einrichtungen zur Anschlussheilbehandlung in Deutschland
- Organisation einer Klinikaufnahme innerhalb Deutschlands
- Organisation von Kranken- und Verlegungstransporten innerhalb Deutschlands
- OP-Manager innerhalb Deutschlands
- Organisation von Krankenrücktransporten aus dem Ausland
- Organisation von Überführungen des Verstorbenen aus dem Ausland
- Organisation von Bestattungen des Verstorbenen im Ausland
- Organisation von Arzt-Arzt-Gespräche im In- und Ausland
Die DFV-KlinikSchutz Assistance besteht nur in Verbindung mit einer aktiven stationären Krankenzusatzversicherung.
DFV-KlinikSchutz und gilt nur, wenn sie im Versicherungsschein vereinbart ist. Die Inanspruchnahme der DFVKlinikSchutz Assistance ist nur in Bezug auf die im Rahmen der stationären Krankenzusatzversicherung DFVKlinikSchutz versicherten Personen und Risiken zulässig.
Ein Anspruch auf die Assistance-Leistungen besteht nicht, wenn kein Versicherungsschutz im Rahmen der stationären Krankenzusatzversicherung DFV-KlinikSchutz besteht.
Dies gilt auch in Fällen der Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung der Beiträge oder bei einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung. Der Anspruch auf die AssistanceLeistungen erlischt mit Beendigung der stationären Krankenzusatzversicherung DFV-KlinikSchutz.
Der DFV-KlinikSchutz Assistance liegen ergänzend die Versicherungsbedingungen für die stationäre
Krankenzusatzversicherung DFV-KlinikSchutz in der Fassung vom 01.06.2016 zugrunde.