In der Krankenzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Der Beitrag richtet sich grundsätzlich nach dem Alter der versicherten Person.
Die Höhe des Beitrages ist - je nach Tarif - entweder über die Vertragslaufzeit nach Altersstufen gestaffelt oder es ist für die Dauer des Versicherungsvertrages das Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn maßgeblich.
Ist der Beitrag nach Altersstufen gestaffelt und erreicht die versicherte Person die nächste Altersstufe, ist vom Beginn des folgenden Monats an der entsprechend neue Beitrag zu zahlen.
Ist für den Beitrag allein das Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn maßgeblich, ist die Erhöhung
der Versicherungsbeiträge oder eine Minderung der Versicherungsleistungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ab Vollendung des 21. Lebensjahres für die Dauer des Versicherungsverhältnisses ausgeschlossen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zahlen Kinder und Jugendliche den Beitrag für die Altersgruppe 0-20 Jahre.
Mit Vollendung des 21. Lebensjahres findet einmalig eine Umstellung auf den Beitrag statt, der für das Eintrittsalter von 21 Jahren gilt.
Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein entnehmen.