In der Krankenzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Die Ausgaben für Heilbehandlungsmaßnahmen können sich, z.B. wegen steigender Kosten im Gesundheitswesen oder bei häufigerer Inanspruchnahme von Heilbehandlungsmaßnahmen durch
die Versichertengemeinschaft, ändern.
Dementsprechend vergleichen wir jährlich einerseits die erforderlichen mit den in den technischen
Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und andererseits die erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten durch Betrachtung von Barwerten.
Ergibt die Gegenüberstellung für die Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 %, werden
alle Beiträge von uns überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung eines unabhängigen
Treuhänders angepasst.
Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen Gründe in Textform
mitteilen. Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung folgt.
Erhöht sich Ihr Beitrag, können Sie den Versicherungsvertrag in jedem Fall innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird. Das Recht der täglichen Kündigungsmöglichkeit bleibt unberührt.