In der Krankenzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gibt es Leistungseinschränkungen.
Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Versicherungsleistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so können wir die Versicherungsleistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
Stehen die Aufwendungen für Heilbehandlungen oder sonstigen Maßnahmen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.