In der Krankenzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt folgendes zur Laufzeit des Versicherungsvertrages: Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
In der Krankenzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt folgendes zur Laufzeit des Versicherungsvertrages: Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.