In der Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Der DFV-ZahnSchutz ersetzt nicht die Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern ergänzt diese sinnvoll. Versicherungsfähig ist daher nur, wer in der deutschen GKV versichert ist.
An dem Tag, an dem für die versicherte Person die Versicherung in der GKV endet, endet auch das
Versicherungsverhältnis für diese Person.