In der Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Zahnbehandlung und Zahnersatz,
- Mikroinvasive Kariesinfiltrationen;
- Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen;
- Einlagefüllungen (Inlays) einschließlich Onlays und Overlays;
- Eingliederungen von Provisorien (hiervon ausgenommen und nicht versichert ist die Versorgung mit Langzeitprovisorien);
- Eingliederungen von Aufbissbehelfen und Schienen;
- Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums;
- Wurzelbehandlungen, Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen;
- Kronen und Teilkronen;
- Stiftzähne;
- Brücken;
- Voll- und Teilprothesen;
- Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz (Suprakonstruktion) einschließlich Knochenaufbau (hiervon ausgenommen und nicht versichert ist die Versorgung von Milchzähnen sowie bei Teil- und Vollprothesen);
- Keramikverblendschalen (Veneers), Keramik- und Kunststoffverblendungen an sämtlichen Zähnen;
- Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur); einschließlich der damit verbundenen
- Vor- und Nachbehandlungen;
- anästhetischen Leistungen und sonstigen Leistungen zur Schmerzausschaltung;
- funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen (Gnathologie);
- zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien.
Kieferorthopädie
- kieferorthopädische Behandlungen nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5
einschließlich der damit verbundenen - Vor- und Nachbehandlungen;
- anästhetischen Leistungen und sonstigen Leistungen zur Schmerzausschaltung;
- funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen (Gnathologie);
- zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien.
Zahnprophylaxe
- alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigungen und Fissurenversiegelungen