In der Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt bei Kündigung, folgendes:
1. Laufzeit des Versicherungsvertrages
Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Kündigung des Versicherungsvertrages
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, täglich, ohne Einhaltung einer Frist, in Textform zu kündigen.
Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, maßgeblich.
Sind mehrere Personen in einem Vertrag versichert, so können Sie Ihre Kündigung auch auf bestimmte versicherte Personen begrenzen.
Wir verzichten Ihnen gegenüber auf unser Recht, den Versicherungsvertrag ordentlich zu kündigen.
Unser Recht, den Vertrag außerordentlich u.a. wegen Zahlungsverzuges zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
3. Beendigung des Versicherungsvertrages
Der Versicherungsvertrag endet mit Wegfall der Versicherungsfähigkeit oder durch Kündigung.
Der Versicherungsvertrag endet, wenn Sie versterben. Die versicherte Person hat dann das Recht, den Versicherungsvertrag unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
Eine solche Erklärung ist uns gegenüber innerhalb von 2 Monaten nach Ihrem Tod in Textform abzugeben.
Bei Tod einer versicherten Person endet der Versicherungsvertrag in Bezug auf diese versicherte Person.
Mit Beendigung des Versicherungsvertrages endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - der Versicherungsschutz. Ein schwebender Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte, medizinisch notwendige Heilbehandlung im Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsvertrages noch nicht abgeschlossen ist.