In der Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung bietet Ihnen die DFV-ZahnSchutz Assistance eine 24-Stunden-Hotline mit Informationen zu folgenden Themen an:
- Information zur Mundhygiene und Prävention
- Erläuterung zu Behandlungsmethoden
- Informationen zu Zahnfüllungen, Zahnersatz usw.
- Benennung von Zahnärzten in Wohnortnähe
- Zahnmedizinische Zweitmeinung / Beurteilung nach Aktenlage
- Recherche von Zahnkliniken im Ausland mit deutschsprachigem Personal
Für schnelle Hilfe rund um die Uhr unter 069 95 86 99 79
Die DFV-ZahnSchutz Assistance besteht nur in Verbindung mit einer aktiven Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz und gilt nur, wenn sie im Versicherungsschein vereinbart ist. Die Inanspruchnahme der DFV-ZahnSchutz Assistance ist nur in Bezug auf die im Rahmen der Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz versicherten Personen und Risiken zulässig.
Ein Anspruch auf die Assistance-Leistungen besteht nicht, wenn kein Versicherungsschutz im Rahmen der Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz besteht. Dies gilt auch in Fällen der Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung der Beiträge oder bei einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung.
Der Anspruch auf die Assistance-Leistungen erlischt mit Beendigung der Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz.
Der DFV-ZahnSchutz Assistance liegen ergänzend die Versicherungsbedingungen für die Zahnzusatzversicherung DFVZahnSchutz zugrunde.