In der Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung ist die Höhe des Beitrages nach Altersstufen gestaffelt und richtet sich nach dem Alter der versicherten Person.
Erreicht die versicherte Person die nächste Altersstufe, ist vom Beginn des folgenden Monats an der entsprechend neue Beitrag zu zahlen.
Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein entnehmen.