In der Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Die Ausgaben für Heilbehandlungsmaßnahmen können sich, z. B. wegen steigender Kosten im Gesundheitswesen oder einer häufigeren Inanspruchnahme von Heilbehandlungsmaßnahmen,
ändern.
Wir können die Beiträge anpassen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzusehende Veränderungen des Leistungs- bzw. Schadenbedarfs gegenüber unseren technischen Berechnungsgrundlagen feststellen.
Wir können die Beiträge dann entsprechend den neuen Berechnungsgrundlagen anpassen, um die Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen zu gewährleisten.
Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen Gründe in Textform
mitteilen. Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung folgt.
Erhöht sich Ihr Beitrag, können Sie den Versicherungsvertrag in jedem Fall innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird. Das Recht der täglichen Kündigungsmöglichkeit bleibt unberührt.