In der Tierkrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt folgendes:
Versicherungsfähig sind Hunde und Katzen mit einer dauerhaften Kennzeichnung (TransponderCode), die bei Antragstellung nicht an akuten oder chronischen Erkrankungen leiden und die nicht jünger als acht Wochen sind.
Versichert ist das jeweils im Versicherungsschein bezeichnete Tier, vorausgesetzt es besteht Versicherungsfähigkeit.
Je Tier darf nur eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen werden. Bestehen bei der DFV dennoch mehrere Versicherungen für dasselbe Tier, kann Versicherungsleistung nur aus dem zuerst geschlossenen Vertrag verlangt werden.