In der Tierkrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
1. Laufzeit des Versicherungsvertrages
Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Als Versicherungsperiode gilt
ein Monat. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
2. Kündigung des Versicherungsvertrages
Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, täglich, ohne
Einhaltung einer Frist, in Textform zu kündigen.
Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, maßgeblich.
Wir können den Versicherungsvertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist
von einem Monat zum Ende einer Versicherungsperiode kündigen.
Sie und wir können den Vertrag auch nach einem Versicherungsfall innerhalb von einem Monat nach
Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen. Im Falle unserer Kündigung wird
diese einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Mit dem Tod des Tieres oder der Verlegung des ständigen Wohnsitzes ins Ausland endet der Versicherungsvertrag. Mit Beendigung des Versicherungsvertrages endet der Versicherungsschutz.