In der Tierkrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
1.Fälligkeit der Folgebeiträge
Die Folgebeiträge sind, je nach vereinbarter Zahlungsweise, jeweils monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn fällig.
2. Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, erhalten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist
von 2 Wochen. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Mahnung entstandenen Kosten
(z. B. Mahnkosten, Rücklastschriftgebühren) geltend zu machen.
Sind angemahnte Folgebeiträge und Kosten auch nach Ablauf der Zahlungsfrist bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, besteht kein Versicherungsschutz. Es besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Solange die angemahnten Folgebeiträge und Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt
sind, können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung
nicht zu vertreten haben.
Haben wir den Versicherungsvertrag außerordentlich gekündigt und zahlen Sie innerhalb eines Monats nach unserer Kündigung die angemahnten Folgebeiträge und Kosten, besteht der Versicherungsvertrag weiter. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.