In der Tierkrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das Gericht an
unserem Geschäftssitz, zuständig.
Verlegen Sie nach Vertragsabschluss Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland oder ist Ihr Hauptwohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht an
unserem Geschäftssitz zuständig.