In der Tierkrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung gelten Leistungsbegrenzungen.
Unsere Versicherungsleistungen für veterinärmedizinisch notwendige chirurgische Eingriffe sowie Heilbehandlungen nach den Leistungen in Beitrag "Leistungen der Versicherung" Punkt 2a) und 2 b) (Veterinärmedizinisch notwendige chirurgische Eingriffe (Operation) und Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung) sind in den ersten
- 12 Monaten (1. Leistungsabschnitt) und
- 24 Monaten (2. Leistungsabschnitt
ab Versicherungsbeginn auf die je nach gewähltem Tarif und Tierart vereinbarten Höchstbeträge begrenzt (siehe Anhang in der Fassung vom 01.06.2023).
Die Gesundheitspauschale wird auf die Höchstbeträge der Leistungsbegrenzung angerechnet.
Der Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung bestimmt die Zuordnung zu einem Leistungsabschnitt (Versicherungsjahr). Aufwendungen, die wir nicht ersetzen, weil sie den Höchstbetrag eines Leistungsabschnitts übersteigen, können nicht zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Höchstbetrag eines
folgenden Leistungsabschnitts verrechnet werden.