In der Tierkrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung gilt, folgendes:
Wir können die Beiträge anpassen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzusehende Veränderungen des Leistungs- bzw. Schadenbedarfs gegenüber unseren technischen Berechnungsgrundlagen feststellen. Wir können die Beiträge dann entsprechend den neuen Berechnungsgrundlagen anpassen, um die Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen zu gewährleisten.
Wir können die Beiträge auch einmal jährlich entsprechend dem Prozentsatz erhöhen, um den sich
der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) seit dem Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages oder der letzten Beitragsanpassung erhöht hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen mitteilen. Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten
Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung folgt.
Erhöht sich Ihr Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend
ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird. Das Recht der täglichen Kündigungsmöglichkeit bleibt im Übrigen unberührt.